Rechtliche Herausforderungen
– gemeinsam lösen

Sie wurden ungerecht behandelt? Sie suchen Mitstreiter für eine Musterfeststellungsklage? Wir von GemeinsamRecht.de begleiten Sie auf dem Weg, Mitkläger und Unterstützer zu finden. Wir unterstützen auf dem Weg von Recht zu Gerechtigkeit.

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Warum GemeinsamRecht.de?

Transparenz

Mit den neuen Möglichkeiten von Vorgehen wie der Musterfestellungsklage wurden Bürgern mehr Möglichkeiten eingeräumt, gegen widerrechtliches Vorgehen von Unternehmen und Organisationen vorzugehen. In der praktischen Anwendung zeigten sich jedoch Herausforderungen:

Mitkläger finden

Um Rechtsmittel wie eine Musterfeststellungsklage anzustreben, bedarf es einer kritischen Maße an Betroffenen und Mitstreitern.

Klagevertreter finden

Verbraucherschutzverbände haben unterschiedliche Schwerpunkte und Fokusse. Gemeinsam finden wir den passenden Verband und Ansprechpartner für Ihre Klage.

Kompetente Rechtsberatung

Sollte aufgrund der zu geringen Mitstreiter eine Musterfeststellungsklage nicht zustande kommen, unterstützen wir Sie beim Finden des passenden Anwaltes.

Über uns

“Ich freue mich, dass wir die Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen konnten. Insbesondere wenn die möglichen Klagekosten höher sind als der eingeklagte Betrag, überlegen es sich Verbraucherinnen und Verbraucher zwei Mal, ob sie ihr gutes Recht einfordern. Das geht Vielen gegen den Gerechtigkeitssinn. Mit dieser „Eine-für-Alle-Klage“ können Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig und unbürokratisch zu ihrem Recht kommen. Sie brauchen nicht selbst zu klagen, sondern können dies einem Verband überlassen, der dann für sie vor Gericht zieht. Mit der Musterfeststellungsklage werden Verbraucherrechte effektiv gestärkt.”

Katarina Barley

Zitatquelle: www.bmjv.de

Wenn Sie sich von einem Unternehmen durch dessen Verhalten geschädigt fühlen, sollten Sie sich an einen Verbraucherschutzverband wenden. Wenn insgesamt mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, können besonders qualifizierte Verbraucherschutzverbände den Fall als Musterfeststellungsklage gegen das sich unrechtmäßig verhaltende Unternehmen durchfechten.

Musterfeststellungsklagen werden auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz öffentlich bekannt gemacht.

Als betroffene Verbraucherin oder betroffener Verbraucher haben Sie nach der öffentlichen Bekanntmachung nun die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gegen das beklagte Unternehmen zum Klageregister für Musterfeststellungsklagen anzumelden. Dazu benötigen Sie keinen Anwalt. Sie tragen sich einfach kostenfrei im Klageregister des Bundesamtes für Justiz ein. Diese wirksame Anmeldung zum Klageregister hat zwei Rechtsfolgen: Zum einen wird die Verjährung Ihrer Ansprüche ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung gehemmt; zum anderen entfaltet das Urteil, das in dem Klageverfahren später ergeht, Bindungswirkung zwischen Ihnen und dem beklagten Unternehmen. Das bedeutet, dass all das, was das Gericht in dem Verfahren feststellt (z. B. Tatsachen oder rechtliche Wertungen) später zwischen Ihnen und dem beklagten Unternehmen nicht nochmals festgestellt werden muss.

Bei der Anmeldung müssen folgende Pflichtangaben machen:

  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • das jeweilige Gericht und das Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage sowie
  • das beklagte Unternehmen

Außerdem müssen Sie Ihren Fall so schildern, dass deutlich wird, wie Ihr eigener (Schadens-)Fall zu der Musterfeststellungsklage passt, also inwiefern die Fragen, die dort behandelt und geklärt werden, auch in Ihrem Fall für Ihre Ansprüche eine Rolle spielen. Schließlich müssen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben versichern.

Haben sich innerhalb von zwei Monaten ab öffentlicher Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam in das Klageregister eingetragen, ist die Klage zulässig und das Gerichtsverfahren wird durchgeführt. Das Gericht wird sich also die Argumente des Klägers (besonders qualifizierter Verbraucherschutzverband) und des beklagten Unternehmens anhören, ggfs. eine Beweisaufnahme durchführen (also beispielsweise Zeugen laden oder ein Sachverständigengutachten einholen) und dann eine Entscheidung fällen. Bis zum Tag vor dem ersten Verhandlungstermin können sich noch weitere Verbraucher in das Register eintragen und sich so der Klage anschließen. Angemeldete Verbraucher können ihre Anmeldung bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung auch wieder zurücknehmen. Das Gerichtsverfahren endet entweder mit einem Feststellungsurteil oder einem Prozessvergleich (d.h. einer gütlichen Einigung zwischen dem Verbraucherschutzverband und dem Unternehmen zugunsten der Verbraucher).

Achtung: Es werden „nur“ Sach- und Rechtsfragen geklärt, die für alle betroffenen Fälle von Bedeutung sind also z. B. ob sich das beklagte Unternehmen rechtswidrig verhalten hat oder nicht. Eine Zahlungspflicht in Ihrem konkreten Fall wird durch das Musterfeststellungsurteil noch nicht ausgesprochen, weil das Gericht die angemeldeten Ansprüche nicht einzeln prüft.

Das Gerichtsverfahren kann auch mit einem Prozessvergleich enden. Der Vergleich wird den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern zugestellt und diese können entscheiden, ob sie ihn gelten lassen oder ablehnen wollen. Wenn mindestens 70 Prozent der im Klageregister eingetragenen Verbraucherinnen und Verbraucher den Vergleich gelten lassen, ist der Rechtsstreit für diese Verbraucher endgültig abgeschlossen. Die anderen können anschließend selbst gegen das beklagte Unternehmen vorgehen.

Wenn der Vergleich wegen der Ablehnung der angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher (mehr als 30 Prozent) scheitert, führt das Gericht das Verfahren fort und erlässt am Ende ein Urteil.

Wenn Sie von einer Musterfeststellungsklage betroffen sind, brauchen Sie selbst zunächst nicht klagen, um Ihre Rechte zu wahren, sondern müssen Ihre Ansprüche lediglich zum Klageregister anmelden. Da die Anmeldung zum Klageregister einfach und kostenfrei möglich ist, ohne dass Sie dafür einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, sparen Sie sich dadurch Prozesskosten und erheblichen Aufwand. Zugleich sind mit der Anmeldung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage zwei wesentliche Rechtsfolgen verbunden: (1) Die Verjährung Ihrer Ansprüche wird ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung gehemmt, d.h. Sie können den Ausgang der Musterfeststellungsklage abwarten, ohne Ihre Rechte zu verlieren. (2) Das Musterfeststellungsurteil wird durch die Anmeldung zum Klageregister für Sie und das beklagte Unternehmen verbindlich, d.h. alle Fragen und Umstände, die in dem Musterfeststellungsurteil bereits durch das Gericht geklärt wurden, brauchen Sie später nicht nochmals aufzuklären oder nachzuweisen.

Auf der Grundlage des Musterfeststellungsurteils können Sie anschließend Ihre individuellen Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz gegen das Unternehmen, durchsetzen. Dazu können Sie alle Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung nutzen. Beispielsweise können Sie eine Schlichtungsstelle anrufen oder einen Verbraucherschutzverband mit der Einziehung Ihres Anspruchs beauftragen; sie können ggfs. auch einen Mahnbescheid gegen das Unternehmen beantragen oder das Unternehmen direkt auf Leistung verklagen. All die Sach- und Rechtsfragen, die in dem Musterfeststellungsurteil bereits durch das Gericht geklärt wurden, brauchen Sie dann aber nicht mehr zu „beweisen“, da insoweit die Bindungswirkung gilt.

Achtung: Auch eine „verlorene“ Musterfeststellungsklage ist für Sie verbindlich, so als hätten Sie selbst gegen das Unternehmen geklagt und verloren. Das heißt, dass Sie dieselben Vorwürfe gegen das Unternehmen, nicht noch einmal gerichtlich klären lassen können.

Quelle: www.bmjv.de